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Inhalt: Albian Latifi, Emsstraße 19 in 26757 Borkum, 0151-20975810, [email protected]


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GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN 




Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb, bzw. Privat­vermieter, nachfolgen einheitlich „Gastgeber“ genannt, zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der Nordseeheilbad Borkum GmbH nachstehend „NBG“ abgekürzt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.


1. Stellung der NBG
1.1. Die NBG ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Print­medien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin aus­drücklich bezeichnet ist.
1.2. Soweit die NBG eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und eigenen Ne­benleistungen der Gastgeber vermittelt und die eigenen Nebenleistungen des Gastgebers keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusam­menstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leis­tungszusammenstellung des Gastgebers oder der NBG selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die NBG lediglich die Stellung eines Vermitt­lers von Unterkunftsleistungen.
1.3. Die NBG hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Rei­seleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der NBG vor­liegen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen der NBG als Anbieter verbundener Rei­seleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Form­blatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotä­tigkeit der NBG) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzli­chen Verpflichtungen ist die NBG im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziff. 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet da­her nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung der NBG aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elekt­ronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam verein­bart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der NBG herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunfts-
angebote                     in                       Internetauftritten                        sind.
 1.4.Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorlie­genden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder ab­weichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a)Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b)Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hinge­wiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Tele­fonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Wider­rufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht je­doch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen ge­schlossen worden ist.
c)Reisemittler und Buchungsstellen, mit Ausnahme der NBG selbst, sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Ver­trages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen.
d)Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der NBG oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrück­liche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastge­bers gemacht wurden.
e)Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grund­lage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch aus­drückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
2.2. Für Reservierungen gilt:
a)Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
b)Bei gewerblichen Auftraggebern können Reservierungen auch als Fest­option (die Buchung wird verbindlich, wenn sie nicht innerhalb vereinbarten Frist storniert wird) oder Verfallsoption (die Buchung erlischt, wenn sie nicht innerhalb vereinbarten Frist bestätigt wird) vereinbart werden. Falls nichts an­deres ausdrücklich vereinbart ist, sind Optionen grundsätzlich Verfallsoptio­nen.
c) Ist keine Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung


nach Ziffer 2.3. bzw. 2.4 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.
d)Ist bei Privatgästen eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast/Auftraggeber bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichti­gungspflicht des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung, so wird die Buchung unab­hängig von einer vom Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
2.3. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gast-aufnahmevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die NBG zusätz­lich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast über­mitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei ent­sprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.
b) Unterbreitet dem Gastgeber, insbesondere auf der Grundlage einer unver­bindlichen Onlinebuchungsanfrage, auf Wunsch des Gastes oder des Auftrag­gebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehen­den Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bzw. die NBG bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.4. Bei Buchungen, die über den Internetauftritt der NBG erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a)Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internet-portal erläutert.
b)Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entspre­chende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben.
d)Soweit der Vertragstext vom Gastgeber oder im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e)Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
f) Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g)Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zah­lungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zu­standekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Bu­chungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
h)Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers bzw. der NBG als dessen Vermittler beim Gast zu Stande.
2.5. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch ent­sprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestäti­gung beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmittei­lung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht da­von abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die NBG dem Gast zu­sätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-An­hang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen über­mittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. Preise und Leistungen, Minderjährige
3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewie­sen sein können Gästebeitrag sowie Entgelte für Zusatzleistungen.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Pros­pekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auf-traggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen. 3.3. Bei mitreisenden Minderjährigen ist von der Leistungspflicht des


Gastgebers ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht die Über­nahme einer Aufsichtspflicht umfasst. Die Aufsichtspflicht obliegt, insbeson­dere unter Beachtung allgemeiner oder konkreter Hinweise zur örtlichen Ver­hältnissen und Gefahrenquellen (auch in einer Haus- oder Hofordnung) aus­schließlich den Eltern bzw. den mitreisenden erwachsenen Begleitpersonen.
4.  Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen oder in der Buchungsbestätigung ver­merkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen am Anreisetag zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
4.2. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleis­tungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Ent­nahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
4.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Auf­enthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
4.4. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung und Ablauf dieser Frist nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der ver­traglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes be­steht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten, es sei denn, der Gast hat den eingetretenen Zahlungsverzug nicht zu vertreten.
5.  Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gast­gebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbe­triebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berück­sichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nicht­raucherzimmer, Familienzimmer), um eine anderweitige Verwendung der Un­terkunft zu bemühen.
5.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Be­messung ersparter Aufwendungen hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesam­ten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Tourismusbeitrag o­der Gästebeitrag:
 | ·  Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
| ohne Verpflegung | 90%
| ·  Bei Übernachtung/Frühstück | 80%
| ·  Bei Halbpension | 70%
| ·  Bei Vollpension | 60%
5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich hö­her sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine ander­weitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezah­len.
5.6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für einen Abbruch des Aufenthalts durch den Gast, soweit der Abbruch nicht durch ein gesetzliches oder vertragliches außerorden­tliches Kündigungsrecht des Gastes gerechtfertigt ist oder die NBG aus anderen Gründen den Abbruch des Aufenthalts zu vertreten hat oder dieser ursächlich durch Umstände begründet wird, die ausschließlich in der Risikosphäre der NBG liegen.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend emp­fohlen.
5.8. Die Rücktrittserklärung ist jeweils an die Stelle zu richten, welche die Bu­chung bestätigt hat, also entweder an die NBG, falls diese die Bestätigung als Vermittler namens des Gastgebers vorgenommen hat, oder an den Gastgeber selbst, falls dieser die Buchung unmittelbar selbst bestätigt hat.
6. An- und Abreise
6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere
Vereinbarung spätestens bis 16:00 Uhr zu erfolgen.
6.2. Für spätere Anreisen gilt:
a)  Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die ge­buchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag bezie­hen will.
b)  Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 7 entsprechend.
c)  Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 5.4 und 5.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Be­legung einzustehen.
6.3. Die Freimachung der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne be­sondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine


entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weiter­gehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
7. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber
7.1. Ist eine besondere Vereinbarung mit dem Gastgeber nicht getroffen worden, so gilt:
a)  Die Unterkunft darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Gastgeber, unbeschadet seines Rechts auf Kün­digung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unver­züglich das Objekt zu verlassen.
b)  Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Ver­einbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum von 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind dem Gastgeber anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Zif­fer 7.1. entsprechend.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und ins­gesamt pfleglich zu behandeln.
7.3. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Be­zug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Gastgeber un­verzüglich mitzuteilen.
7.4. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm be­kannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zu­mutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
7.5. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der NBG erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängel­anzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfal­len.
7.6. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmög­lich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich ge­rechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Auf­enthalts objektiv unzumutbar ist.
7.7. Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
a)  Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.
b)  Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen An­gaben über Art und Größe verpflichtet.
c)  Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.
d)  Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 7 dieser Bedingungen.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt, soweit
·          der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst er­möglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
·          der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge­sundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistun­gen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrück­lich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.     Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Die NBG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeile-gung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung die­ser Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für die NBG verpflichtend würde, informiert die NBG die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die NBG weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattformhttps://ec.eu-ropa.eu/consumers/odr/ hin.
9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber bzw. der NBG findet ausschließlich deutsches Recht Anwen­dung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.3. Der Gast bzw. der Auftraggeber können den Gastgeber bzw. die NBG nur an deren Sitz verklagen.
9.4. Für Klagen des Gastgebers bzw. der NBG gegen den Gast bzw. den Auf­traggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder


privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder ge­wöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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